pflegeberatung-neu.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.
Beratung nach §37,3 SGB XIBeratung nach § 37,3 SGB XI

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Beratung nach § 37,3 SGB XI

Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, Beratungseinsätze abzurufen. Das schreibt das Sozialgesetzbuch so vor. 

Ansprechpartnerin

Frau
Ute Weidig

Tel: 065 92-950025
u.weidig@
vulkaneifel.drk.de
 

Leopoldstr. 34
54550 Daun

Was ist ein Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege?

Die Pflegeberatung nach dem Sozialgesetzbuch findet bei Ihnen zu Hause statt. Der Berater macht sich einen Überblick über die Situation Zuhause.

Anschließend bespricht er mit Ihnen wie Sie sich die Pflege verbessern und erleichtern kann.

Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen?

Den Beratungseinsatz müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie nur Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.

Pflegegrad 1nicht vorgessen
Pflegegrad 21 x pro Halbjahr
Pflegegrad 31 x pro Halbjahr
Pflegegrad 41 x pro Vierteljahr
Pflegegrad 51 x pro Vierteljahr


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Wer führt den Beratungseinsatz durch?

Die Beratung im eigen Haushalt wird durch anerkannte Stellen durchgeführt. Gerne kann der ambulante Pflegedienst des DRK zu Ihnen kommen. 

Wer trägt die Kosten für den Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz sind für die Pflegenden sowie für die Pflegebedürftigen kostenlos.  Die Kosten für den Beratungseinsatz rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. 

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.